Schutzkonzepte

Für Kindertageseinrichtungen ist es seit 2021 Pflicht, ein Schutzkonzept vorlegen zu können. Jedoch bietet solch ein Schutzkonzept allen öffentlichen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden und/ oder ihre Freizeit verbringen, einen großen Mehrwert. 

Nachmittagsbetreuungen an Schulen, Offene Freizeittreffs, Sportvereine und Kirchengemeinden können hiermit dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendlichen sich dort sicher fühlen können, gesehen werden und Mitspracherechte bekommen. 

Die gemeinsame Erstellung eines Schutzkonzeptes im Team fördert unter den Erwachsenen das Klima der Offenheit und Transparenz und führt zu mehr Handlungssicherheiten in risikobehafteten und/oder grenzverletzenden Situationen. 

Gerne begleite ich euch im Prozess der Schutzkonzepterstellung und stelle euch einen Leitfaden zur Verfügung, um ein auf eure Einrichtung passgenaues Konzept verschriftlichen zu können.

Wendet euch bei Interesse gerne an mich, um die Rahmenbedingungen zu besprechen.

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